Recht
Die Verfassung von 2006 garantiert die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Der Hohe Justizrat als oberstes Organ des Gerichtswesens hat 11 Mitglieder: 3 gesetzte Mitglieder (Minister für Justiz, Präsident des Juristischen Ausschusses, Präsident des Obersten Kassationsgerichtshofs) und 8 gewählte Mitglieder. Oberste Instanzen der Gerichtsbarkeit sind der Oberste Kassationsgerichthof, der Verwaltungsgerichtshof und der
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