Senat (Hochschulwesen)

Senat [lateinisch senatus, eigentlich »Rat der Alten«, zu senex »alt«] der, -(e)s/-e, Hochschulwesen: akademischer Senat,

zentrales kollegiales Selbstverwaltungsorgan der Hochschulen; ihm gehören der Rektor (Präsident) als Vorsitzender sowie gewählte Vertreter der verschiedenen Statusgruppen der Hochschule (Professoren, wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Mitarbeiter, Studenten) entsprechend dem in der betreffenden Hochschulverfassung festgelegten Verhältnis an. In Deutschland sind Zusammensetzung und Aufgaben des Senats in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt;

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