Senat (Verfassungsrecht)

Senat [lateinisch senatus, eigentlich »Rat der Alten«, zu senex »alt«] der, -(e)s/-e, Verfassungsrecht:

1) in den deutschen Bundesländern, die Stadtstaaten sind (Bremen, Hamburg, Berlin), das höchste Regierungsorgan (die Landesregierung). Während die Chefs der Senate verschiedene Bezeichnungen führen (Senatspräsident, Erster Bürgermeister, Regierender Bürgermeister), werden die übrigen Senatsmitglieder Senatoren genannt. – 2) in einigen Staaten mit parlamentarischem Zweikammersystem die erste Kammer des Parlaments, in

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