Selbstbeteiligung (gesetzliche Krankenversicherung)
Selbstbeteiligung, gesetzliche Krankenversicherung:
die Eigenbeteiligung (Zuzahlung) der Versicherten bei Inanspruchnahme bestimmter Leistungen (Krankenversicherung). Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung sind für medizinische und sonstige Leistungen zur Rehabilitation Zuzahlungen zu leisten (§ 32 SGB VI).
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