Beitragserstattung
Beitragserstattung, in der gesetzlichen Rentenversicherung die Rückerstattung von Beiträgen auf Antrag, wenn a) die Versicherungspflicht entfällt und kein Recht auf freiwillige Weiterversicherung besteht, b) Versicherte bei Vollendung des 65. Lebensjahres die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, c) die Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente nicht erfüllt ist, an Witwen (Witwer) oder
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