beitragspflichtige Einnahmen (gesetzliche Krankenversicherung)
beitragspflichtige Einnahmen, gesetzliche Krankenversicherung:
das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, das neben einer Rente gewährt wird, als Grundlage für die Beitragsbemessung bei versicherungspflichtig Beschäftigten (§§ 226 ff. SGB V). Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Dreihundertsechzigstel der für die Krankenversicherung geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze für den
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