Teilrente (gesetzliche Rentenversicherung)
Teilrente, gesetzliche Rentenversicherung:
Bezeichnung für eine Altersrente, die den gleitenden Übergang von einer Vollerwerbstätigkeit in den Ruhestand bezweckt. Das bedeutet, dass Rentenversicherte, die einen Anspruch auf Rente wegen Alters (Altersrente) haben, wählen können, ob sie die volle Altersrente (Vollrente) oder eine Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln
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