Sekundärrecht

Sekundärrecht, in der Europäischen Union Gesamtheit aller Rechtsakte, für dessen Verabschiedung das Primärrecht die Basis darstellt, weswegen sie als »zweitrangig« (sekundär) bezeichnet werden. Rechtsakte sind nach Artikel 288 Vertrag über die Arbeitsweise der EU Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse (je in unterschiedlicher Weise verbindlich), Empfehlungen und Stellungnahmen (nicht verbindlich).

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