Seepatent
Seepatent, für die Seeschifffahrt das Kapitänspatent, geregelt in der Seeleute-Befähigungsverordnung vom 8. 5. 2014 (Kapitän); für die Binnenschifffahrt Schifferpatent.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar