Schifferpatent

Schifferpatent, Befähigungszeugnis zum Führen eines Schiffes, in der Seeschifffahrt das Kapitänspatent (Kapitän). – Für die Binnenschifffahrt gilt die Binnenschifferpatentverordnung vom 15. 12. 1997. Das Führen von Fahrzeugen auf Rhein, Mosel und Donau ist durch Sondervorschriften geregelt (z. B.Schiffspersonalverordnung-Rhein vom 16. 12. 2011).

Quellenangabe

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