Recht
Der Gerichtsaufbau ist sowohl bei den allgemeinen Gerichten als auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dreistufig. Eingangsinstanz der allgemeinen Gerichte sind die Bezirksgerichte (Tingsrätter), Rechtsmittel werden dann von den Appellationsgerichten (Hovrätter) behandelt. Letzte Instanz ist der Oberste Gerichtshof (Högsta domstolen). In der Verwaltungsgerichtsbarkeit beginnt der Rechtszug mit den allgemeinen Verwaltungsgerichten (Länsrätter), erste
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