Schutzgewahrsam

Schutzgewahrsam, die neben den Fällen der Festnahme mögliche polizeiliche Verwahrung einer Person. Voraussetzung, Vollzug und Beendigung sind in den Landespolizeigesetzen geregelt. Danach kann die Polizei eine Person in Schutzgewahrsam nehmen, wenn dies zu deren Schutz erforderlich ist, um eine für sie bestehende Gefahr für Leib und Leben abzuwehren, die

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