Schulträger

Schul|träger, für Errichtung und Unterhaltung der Schulgebäude und der übrigen schulischen Einrichtungen, für die Beschaffung und Bereitstellung der Lehrmittel, für das Schulpersonal (Hausmeister, Sekretärin) sowie für die Beförderung der Schüler zuständige Körperschaft. Bei öffentlichen Schulen wird die Trägerschaft durch die landeseigene Schulgesetzgebung geregelt. Meist sind Grund- und Hauptschulen in

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