Schulgeldfreiheit

Schulgeldfreiheit, die in den meisten europäischen Ländern bestehende Unentgeltlichkeit des Besuchs der öffentlichen Schulen; in Deutschland ist sie zum Teil in den Landes-Verfassungen verankert. Die schon in der Reichsverfassung von 1849 vorgesehene Schulgeldfreiheit des Volksschulunterrichts wurde in Preußen 1888 eingeführt, 1919 (Weimarer Verfassung) wurde die Unterrichtsgeldfreiheit in Deutschland auf

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