Lernmittelfreiheit
Lernmittelfreiheit, die unentgeltliche Überlassung von Arbeitsmaterialien (grundsätzliche Lernmittelfreiheit) ist in Deutschland in den Ländern in unterschiedlichem Umfang eingeführt, z. B. als Bereitstellung eines Teils der Lernmittel, als Lernmittelhilfe, als Zuschuss oder auch in Form von Leihgaben; allerdings ist – im Zusammenhang mit der Mittelknappheit öffentlicher Kassen – allgemein eine vermehrte
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