Schuldhaft
Schuldhaft, früher die Haft eines säumigen Schuldners, die auf Betreiben des Gläubigers bis zur Tilgung der Schuld angeordnet wurde. Sie entstand im Mittelalter aus der Schuldknechtschaft. Die Schuldhaft, noch in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung (1848) gesetzlich sanktioniert, wurde im Norddeutschen Bund 1868 abgeschafft; im selben Jahr auch in Österreich.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe