Schleppnetzfahndung
Schleppnetzfahndung, Bezeichnung für die in § 163 d StPO verankerte besondere Art der Fahndung, die dem Ziel dient, Straftäter zu ergreifen und bestimmte Straftaten aufzuklären. Die Schleppnetzfahndung kann ausgelöst werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine terroristische Straftat (§ 129 a StGB, auch in Verbindung mit §
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