Schiffsvermögen (Seerecht)
Schiffsvermögen, Seerecht:
die Vermögensmasse, die aus dem Schiff nebst Zubehör besteht, im Unterschied zu dem übrigen Vermögen (Landvermögen) des Reeders. Es haftet den Schiffsgläubigern bevorzugt, die Haftung des Reeders ist in einigen Fällen auf das Schiffsvermögen beschränkt (§§ 755 ff. HGB).
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