Verklarung (Seerecht)

Verklarung, Seeprotest, Seerecht:

die amtliche Beweisaufnahme über einen während einer Seereise eingetretenen Unfall. Die in den §§ 522–525 HGB geregelte Verklarung dient einer schnellen Beweissicherung und umfasst den Unfallhergang, den Schadensumfang sowie eventuell ergriffene Gegenmaßnahmen. Sie wird auf Antrag des Kapitäns, des Reeders oder eines Geschädigten im ersten Hafen, den das Schiff nach

Quellenangabe

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