Schiedsurteil
Schieds|urteil, bis zum 1. 7. 1977 gerichtliche Entscheidung in Bagatellsachen (§ 510 c ZPO alter Fassung). Eine vergleichbare Regelung enthält nunmehr § 495 a ZPO bei Prozessen mit einem Streitwert bis zu 600 €, bei denen das Gericht das Verfahren vereinfachen kann.
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