Rechtsentscheid
Rechts|entscheid, nach § 541 ZPO alter Fassung die Vorabentscheidung eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs in einer bestimmten Rechtsfrage, deren Beurteilung für die Entscheidung eines anhängigen Prozesses bedeutsam war, der vor dem die Rechtsfrage vorlegenden nachgeordneten Gericht geführt wurde. Rechtsentscheide waren in Wohnraummietsachen vorgesehen, wenn das Landgericht als Berufungsgericht bei
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