Schallzeichen (Straßenverkehr)
Schallzeichen, Straßenverkehr:
akustisches Warnsignal, das in Gefahrensituationen gegeben werden darf (§ 16 Absatz 1 StVO); Vorrichtungen für Schallzeichen (Hupen, Hörner) sind für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben (§ 55 StVZO). Für Einsatzhörner gelten besondere Regelungen (Blaulicht).
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