Parken (Straßenverkehr)
Parken, Straßenverkehr:
das Halten, bei dem das Fahrzeug verlassen wird, oder jedes länger als drei Minuten dauernde Halten im öffentlichen Straßenraum (§ 12 Straßenverkehrsordnung, StVO). Zum Parken ist bei hinreichender Befestigung der rechte Seitenstreifen, sonst der rechte Fahrbahnrand zu benutzen. In Einbahnstraßen darf links geparkt werden. Für die Beleuchtung parkender Kfz (außerhalb
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