Schöffen
Schöffen, die ehrenamtlichen Richter im strafgerichtlichen Verfahren, und zwar beim Schöffengericht, bei den landgerichtlichen Strafkammern, beim Schwurgericht (dort bis 1972: Geschworene); die Schöffen der Jugendgerichtsbarkeit nennt man Jugendschöffen (Jugendstrafrecht). Nach §§ 28–58 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) können zu Schöffen nur Deutsche berufen werden. Bestimmte Personen können (z. B. Amtsunfähige) oder sollen (z.
Quellenangabe