Recht
Nach dem Landesverfassungsgesetz von 1999 (mehrfach geändert) übt die Gesetzgebung ein auf fünf Jahre gewählter Landtag mit 36 Mitgliedern aus. Die Exekutive obliegt der vom Landtag gewählten Landesregierung, die aus dem Landeshauptmann, zwei Landeshauptmann-Stellvertretern und vier Landesräten besteht.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe