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Ruhestörung

Ruhestörung, unberechtigt erzeugter Lärm, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder einzelne Personen erheblich zu belästigen oder gesundheitlich zu schädigen. Ruhestörung ist allgemein als Ordnungswidrigkeit verfolgbar (§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz). Bürgerlich-rechtlich verankern §§ 906, 1004 BGB einen Unterlassungsanspruch gegen (v. a. nachbarschaftliche) Ruhestörung. Die Rechtsprechung hierzu ist weit gefächert. Zum Beispiel

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