Marktmanipulation

Marktmanipulation. Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 20 a) regelt u. a. im Interesse des Anlegerschutzes das Verbot der Marktmanipulation. Das Verbot umfasst besonders a) das Verbreiten von unrichtigen oder irreführenden Angaben oder das pflichtwidrige Verschweigen von Umständen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, wenn dies geeignet ist, auf den Börsen-

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