Rubrum (Recht)
Rubrum [lateinisch »das Rote«] das, -s/...bra und ...bren, Recht:
der (früher rot geschriebene) Urteilskopf; enthält nach der Eingangsformel (»Im Namen des Volkes«) und dem Aktenzeichen die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls ihrer Prozessbevollmächtigten, des Gerichts und der an der Entscheidung mitwirkenden Richter sowie den Tag der letzten mündlichen Verhandlung (beziehungsweise des entsprechenden Zeitpunkts im schriftlichen Verfahren).
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar