Vorbescheid (Recht)

Vorbescheid, Recht:

1) vor der endgültigen verwaltungsrechtlichen Erlaubnis ergehender Verwaltungsakt, in dem die Zulässigkeit eines beabsichtigten Vorhabens in bestimmter Hinsicht schon verbindlich festgestellt wird. Der Vorbescheid gibt dem Privaten zu einem frühen Zeitpunkt Planungssicherheit und erspart ihm unnütze Aufwendungen. Nach den Landesbauordnungen kann der Bauherr einen Vorbescheid z. B. über die Bebaubarkeit

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