Richtlinien (Staatsrecht)
Richtlini|en, Staatsrecht:
Richtlinien der Politik, die für eine Regierung und ihre einzelnen Mitglieder verbindlichen Entscheidungen in politischen Grundsatzfragen. Sie lassen sich weder gegenständlich noch modal eingrenzen, sondern müssen funktional als ein Institut politischer Führung verstanden werden. Die Richtlinien der Politik werden in der Regel vom Regierungschef festgelegt; nach Artikel 65 Satz
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