Richterwahl
Richterwahl, in Deutschland die der Ernennung durch den Bundespräsidenten vorausgehende Wahl der Richter der obersten Bundesgerichte durch Richterwahlausschüsse (Artikel 95 Absatz 2 GG). Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag (durch ein zwölfköpfiges Wahlmännergremium) und vom Bundesrat (mit Zweidrittelmehrheit) gewählt. Die Richter der obersten Bundesgerichte
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