Demission

Demission [französisch] die, -/-en,

der Rücktritt einer Regierung, eines Ministers oder anderer hoher Staatsbeamter. Die Demission muss in der Regel gegenüber dem Organ, das die Ernennung ausgesprochen hat, erklärt werden (in Deutschland bei Bundeskanzler und Bundesministern gegenüber dem Bundespräsidenten) und bedarf der Annahme. Wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit der Übernahme politischer Ämter ist die

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