Reue (Strafrecht)

Reue [althochdeutsch (h)riuwa, ursprünglich »seelischer Schmerz«], Strafrecht:

tätige Reue, Versuch.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.