Reparation (Völkerrecht)
Reparation [spätlateinisch reparatio »Instandsetzung«, zu lateinisch reparare »wiederherstellen«, »erneuern«] die, -/-en, Plural, Völkerrecht: die dem Besiegten eines Krieges unter Berufung auf dessen Verantwortlichkeit für die Entstehung des Krieges vertraglich auferlegten Geld-, Sach- und Dienstleistungen zur Wiedergutmachung der von den Siegerstaaten erlittenen Verluste und Schäden.
Als Rechtfertigung der Auferlegung von Reparationen wird seit dem Versailler Vertrag die völkerrechtswidrige Kriegseröffnung angesehen. Dem klassischen Völkerrecht waren Reparationen fremd.
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