Reichsvogt

Reichsvogt, im Heiligen Römischen Reich

bis 1806 der vom König bestellte Verwalter und Hochrichter eines zusammenhängenden Gebiets von Krongütern oder einer königlichen Abtei. Seit Aufkommen der Städte erhielten diese besondere Reichsvögte, denen v. a. die hohe Gerichtsbarkeit zukam. Häufig erwarben die Städte die Reichsvogtei.

Quellenangabe

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