Reichsstände
Reichsstände, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die unmittelbaren Glieder des Reichs, die in einem der drei Kollegien des Reichstags Sitz und Stimme hatten (Virilstimme oder Beteiligung an einer Kuriatstimme; Reichsstandschaft).
Die Reichsstände mussten an den Reichstagen teilnehmen, Truppenkontingente zum Reichsheer stellen und die vom Reichstag bewilligten Reichssteuern aufbringen.
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