Reichsrat (Russland)
Reichsrat, in Russland die 1801 als »Ständiger Rat« gegründete, 1810 in den Reichsrat (»gossudarstwenny sowjet«) umgebildete höchste beratende Zentralbehörde; seit der Verfassung von 1906 Oberhaus aus 98 ernannten und 98 gewählten Mitgliedern, in der Gesetzgebung mit der Reichsduma (Duma) als zweiter Kammer gleichberechtigt.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar