Referendar

Referendar [mittellateinisch referendarius »(aus den Akten) Bericht Erstattender«] der, -s/-e,

der im Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes stehende Anwärter (Beamter auf Widerruf) zwischen der 1. und 2. Staatsprüfung (z. B. Berg-, Studien-, Gerichts- oder Rechtsreferendar). Das Beamtenverhältnis endet mit dem Ablegen der auf den Vorbereitungsdienst folgenden Laufbahnprüfung (2. Staatsprüfung). Bis dahin erhalten die Referendare »Anwärterbezüge«, die in bestimmter

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