Referendar
Referendar [mittellateinisch referendarius »(aus den Akten) Bericht Erstattender«] der, -s/-e,
der im Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes stehende Anwärter (Beamter auf Widerruf) zwischen der 1. und 2. Staatsprüfung (z. B. Berg-, Studien-, Gerichts- oder Rechtsreferendar). Das Beamtenverhältnis endet mit dem Ablegen der auf den Vorbereitungsdienst folgenden Laufbahnprüfung (2. Staatsprüfung). Bis dahin erhalten die Referendare »Anwärterbezüge«, die in bestimmter
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar