Rechtsöffnung

Rechts|öffnung, im schweizerischen Recht der Schuldbetreibung die vom Gläubiger durch Rechtsöffnungsgesuch begehrte gerichtliche Beseitigung des vom Schuldner erhobenen Rechtsvorschlages, um die Fortsetzung der auf Geldzahlung gerichteten Zwangsvollstreckung auf dem Weg der Pfändung, der Pfandverwertung oder des Konkurses zu erreichen. Man unterscheidet definitive (rechtskräftige gerichtliche Urteile, gerichtliche Vergleiche, gerichtliche

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