Rechtsgang
Rechtsgang, im alten deutschen Recht das Verfahren zur Aufhebung des Unrechts und zur Wiederherstellung des Rechts. Der Rechtsgang wurde außergerichtlich durch erlaubte Selbsthilfe oder durch Sühneverträge geübt, da Rechtsschutz und Rechtsverfolgung ursprünglich Privatsache der Einzelnen und ihrer Sippe waren (Fehde, Blutrache). Später bildete sich daneben ein gerichtlicher Rechtsgang aus
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