Parteifähigkeit

Parteifähigkeit, die Fähigkeit, in einem Prozess Partei zu sein. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, also jede natürliche und juristische Person, ferner die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft, die Reederei, die Partnerschaftsgesellschaft, der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft sowie die politische Partei. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die am Rechtsverkehr teilnimmt,

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