Rat der Zehn
Rat der Zehn, italienisch Consiglio dei Dieci [kɔnˈsiːʎʎo dεɪ ˈdi̭εːtʃi],
geheime Gerichtsbehörde der Republik Venedig, 1310 erstmals eingesetzt, 1335–1797 ständige Einrichtung, zuständig für Geheimnisverrat, Staatssicherheit und Sittenaufsicht; auch im politischen Bereich Kontrollinstanz und Machtfaktor.
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