Republik (509 v. Chr. ? bis 27 v. Chr.)
Verfassung: Die Leitung des Staates übernahm der berittene Adel der Patrizier, die auch den Senat bildeten. An der Spitze standen wohl von Anfang an zwei gewählte Beamte mit Kommandogewalt (später Consules genannt, Konsul). Die Einjährigkeit des Amtes (Annuität) und die Gleichrangigkeit (Kollegialität) der Inhaber sollte Usurpationen vorbeugen. Kriegslasten und Verschuldung
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