Quadragesimo anno
Quadragesimo anno [lateinisch »im 40. Jahr«, d. h. nach der Enzyklika »Rerum novarum«],
Sozialenzyklika Papst Pius' XI. vom 15. 5. 1931. An Rerum novarum anschließend betont Quadragesimo anno die Notwendigkeit gesellschaftlicher Reformen im Sinne der Entwicklung einer sozialen Strukturpolitik, entfaltet das Subsidiaritätsprinzip der katholischen Soziallehre und fordert in Ablehnung ungezügelter Durchsetzung von Einzelinteressen und zügellosem Wettbewerb von der Wirtschaft ein den Geboten sozialen Verhaltens und
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