putativ (Recht)

putativ [spätlateinisch, zu lateinisch putare »glauben«], Recht:

vermeintlich, auf einem Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes beruhend. Putativnotwehr liegt vor, wenn der Handelnde die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr irrtümlich für gegeben hält. Analoges gilt für den Putativnotstand. Über Putativdelikte Wahndelikte.

Quellenangabe

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