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Prätendentenstreit (Zivilprozess)

Prätendentenstreit, Gläubigerstreit, Zivilprozess:

der Streit um die Gläubigerschaft einer Forderung. Wird ein Schuldner auf Leistung verklagt und nimmt ein Dritter ebenfalls als Gläubiger die eingeklagte Leistung für sich in Anspruch, so kann der Schuldner diesem den Streit verkünden. Tritt der Dritte in den Streit ein, so ist der verklagte Schuldner auf seinen Antrag

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