Präsentation (Handelsrecht)
Präsentation [französisch, zu lateinisch praesentare »zeigen«] die, -/-en, Handelsrecht:
das Vorzeigen, Vorlegen, z. B. eines Wertpapiers zwecks Ausübung der Rechte aus dem Papier (Präsentationspapier). Im Wechselrecht unterscheidet man die Präsentation zur Annahme, d. h. zur Erteilung des Akzepts, und die Präsentation zur Zahlung bei dem Akzeptanten oder dessen Bürgen. Die Verweigerung der Annahme oder Zahlung führt
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