Provinzialstände (Preußen)
Provinzialstände, in Preußen 1823/24 geschaffene, aus gewählten Abgeordneten der Stände (Ritterschaft, Städte, Landgemeinden) bestehende Vertretung einer Provinz, beratendes Organ, beschlussfassend nur in Angelegenheiten der Selbstverwaltung. Nach 1875 wurden die Provinzialstände durch die Provinziallandtage (Provinz) ersetzt.
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