Provinz (Staatsrecht)

Provinz die, -/-en,  Staatsrecht:

nach römischem Vorbild in zahlreichen Staaten Bezeichnung für eine staatliche Verwaltungseinheit mit gewisser (oft auf ethnischen Gesichtspunkten basierender) Eigenständigkeit, aber ohne politische Autonomie. – In Preußen wurden die Provinzen im Zuge der preußischen Reformen und der Gebietszuwächse nach dem Wiener Kongress 1815 neu gegliedert, in die zehn Provinzen Ostpreußen, Westpreußen,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.