Urheberrecht und Patentschutz
Der Urheberschutz für Computerprogramme ist in Deutschland durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Nach § 2 UrhG werden Computerprogramme als Werke der Literatur geschützt. In § 69a heißt es: »Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers
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Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg
Quellenangabe